60 Prozent der Alleinerziehenden sind erwerbstätig. 42 Prozent davon in Vollzeit. Somit arbeiten prozentual gesehen mehr Alleinerziehende in Vollzeit als Frauen, die in einer Paarbeziehung leben.
Die Herausforderungen, vor die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie Alleinerziehende stellt, sind noch mal ganz andere. Alleinerziehende haben in aller Regel keinen Partner/keine Partnerin, der oder die sich um den Nachwuchs kümmert, wenn es im Job mal knapp oder es einfach zu viel wird. Der oder die sich die Verantwortung teilt.
1,5 Millionen Alleinerziehenden gibt es in Deutschland. Tendenz steigend. Zu 90 Prozent sind es Mütter. Jeden Tag stellen sich diese Mütter und Väter der Herausforderung, allein die Verantwortung für ein oder mehrere Kinder zu haben und den Unterhalt zum Großteil allein verdienen zu müssen.
Für Alleinerziehende hat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine weitere Dimension als für Paarfamilien: Sie sind noch viel mehr darauf angewiesen, dass ihr Arbeitgeber familienfreundliche Maßnahmen anbietet, zum Beispiel eine durchgängige Kinderbetreuung. Eine Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ergeben, dass viele Mütter – gerade wenn die Kinder noch klein sind oder eine neue Familiensituation eintritt – die Wahl ihres Arbeitgebers weniger von persönlichen Interessen, Qualifikationen oder Karrierechancen abhängig machen, sondern eher von flexiblen Arbeitszeiten, Erreichbarkeit und Distanzen sowie Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Den Müttern ist es wichtig, Familie nicht „verleugnen“ und sich nicht für ihre Situation rechtfertigen zu müssen. Gleichzeitig ist es ihnen aber auch wichtig, im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit nicht nur als Funktionsträger, sondern als Person mit Verantwortung in verschiedenen Lebensbereichen wahrgenommen zu werden.
Für die meisten alleinerziehenden Mütter ist es selbstverständlich, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen – nicht erst, seit der Gesetzgeber 2008 geschiedene Mütter mit Kindern über drei Jahren dazu verpflichtete, ihren Unterhalt selbst zu verdienen. Warum das so ist, zeigt unter anderem die Studie „Lebenswelten und -wirklichkeiten von Alleinerziehenden“ im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2010: Viele alleinerziehende Frauen sehen ihre Mutterschaft als eine zentrale Komponente ihres Selbstverständnisses. Ein sehr hoher Prozentsatz findet außerdem Erfüllung in der Erwerbstätigkeit und betrachtet diese als wichtigen Teil der Identität: 89 Prozent erachten die eigene Berufstätigkeit als sehr bis ziemlich wichtig. So erstaunt es auch nicht, dass der Prozentsatz der in Vollzeit erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter so hoch ist. Finanzielle Absicherung ist ihnen dabei genauso wichtig wie beruflicher Erfolg.
Es gibt aber noch mehr Gründe, warum sich Alleinerziehende eher für Vollzeitstellen entscheiden. So befürchten Alleinerziehende, keine verantwortungsvollen Aufgaben übertragen zu bekommen, wenn sie „nur“ in Teilzeit arbeiten. Sie haben Angst davor, ausgenutzt zu werden und mangelnde Akzeptanz durch Vorgesetzte zu erfahren. Und Akzeptanz ist gerade für Alleinerziehende so wichtig, da sie ohnehin ständig darum kämpfen müssen. Immer wieder müssen sie kurzfristig auf Unwägbarkeiten reagieren können, zum Beispiel wenn das Kind krank wird. Nur wenige können auf den Vater der Kinder zählen.
Nur wenige Alleinerziehende können sich ein Au-Pair leisten, das bei ihnen wohnt und sich um die Kinderbetreuung kümmert. Auch zu Zeiten, die nicht standardmäßig angeboten werden. Bei der Mehrheit überwiegt die Sorge um die finanzielle Situation. Die meisten haben hier nur wenig Handlungsspielraum. Zwar engagieren sie sich beruflich und haben gelernt, dass sie durch ihre Kompetenzen überzeugen können. Sie sehen sich jedoch durch die strukturellen Barrieren, die tatsächliche und potenzielle Unvereinbarkeit von Beruf und Familie in ihrer kontinuierlichen Karriereentwicklung und ihren Handlungsoptionen eingeschränkt, so das Ergebnis der Studie „Lebenswelten und -wirklichkeiten von Alleinerziehenden“. Ideal für Alleinerziehende ist eine Anstellung in „reduzierter Vollzeittätigkeit“, also ein Arbeitspensum von 30 bis 32 Stunden. Dies ermöglicht es, sich gut in den Job zu integrieren und ausreichend Geld zu verdienen, sowie gleichzeitig mehr Zeit für die Kinder zu haben. Viele solcher Stellen gibt es noch nicht, aber es werden immer mehr.
Nach wie vor gibt es in der Gesellschaft viele Vorbehalte gegenüber Alleinerziehenden. Interessanterweise sehen Alleinerziehende sich und ihre Situation wesentlich positiver und optimistischer, als das Umfeld es tut. Schwierigkeiten werden als Übergangsprobleme wahrgenommen, die sich mit der Zeit legen werden. Viele Alleinerziehende zählen Verantwortungsbereitschaft und die Fähigkeit, in schwierigen Situationen spontan die Initiative zu ergreifen, zu ihren Stärken. Sie haben gelernt, hart für ihre Ziele zu arbeiten. Sie vertrauen auf sich und ihre eigenen Fähigkeiten. Denn sie wissen: Es wird ihnen nichts geschenkt. „Klar ist es anstrengend, alles allein machen zu müssen. Klar ist es eine doppelte Belastung. Aber“, und das betont Maren Schulteis besonders, „wir drei schaffen das ganz gut. Wir haben ein ganz besonderes Verhältnis, um das mich viele beneiden. Von daher ist dann alles doch nur noch halb so schlimm!“
Plötzlich alleinerziehend oder schon länger. Alleinerziehenden Elternteilen stellen sich andere Fragen als Eltern in Paarbeziehungen. Ihr habt Fragen, die wir hier nicht beantwortet haben? Schreibt uns! Wir recherchieren die Antworten und veröffentlichen sie hier.
Alleinerziehend ist eine Mutter oder ein Vater dann, wenn das Kind den Lebensmittelpunkt im Haushalt hat und dieser Elternteil über die alltäglichen Belange des Kindes entscheidet, auch wenn das Sorgerecht geteilt ist. Lebt ein Kind mindestens 30 Prozent der Zeit beim anderen Elternteil, spricht man vom Wechselmodell und weder Mutter noch Vater gilt in diesem Fall als alleinerziehend.
Richtwerte für den Kindesunterhalt: „Düsseldorfer Tabelle“: www.familienrecht-heute.de
Betreuungsunterhalt: www.sozialleistungen.info
Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht zahlt: Muss beim Jugendamt beantragt werden.
Allgemeine Informationen:
www.allein-erziehend.net
Chat, Tipps, aber auch Urlaube für Singles mit Kind: www.alleinerziehend.net
ESF-Bundesprogramm „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: www.netzwerke-alleinerziehende.de
Netzwerke für Alleinerziehende:
Verband alleinerziehender Mütter und Väter: www.vama.de
Selbsthilfe-Initiative Alleinerziehender: www.shia.de
Willst Du regelmäßig im Homeoffice arbeiten, musst Du Deine Aufgaben gut selbst strukturieren und einteilen können. Du solltest keine Probleme damit haben, keinen direkten Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen zu haben, auch dann nicht, wenn Du Dir mal schnell einen Kaffee holen willst oder Mittag essen gehst. Außerdem solltest Du ein sehr gutes Zeitmanagement haben und Dich nicht durch Berge von Wäsche oder angespültem Geschirr ablenken lassen. Wichtig ist aber natürlich auch, dass Deine Familie und Freunde respektieren, dass Du arbeitest, obwohl Du zu Hause und eigentlich erreichbar bist.
Wer für die Kosten aufkommen muss, hängt sehr davon ab, wie oft Du im Homeoffice arbeitest. Bist Du dauerhaft im Homeoffice, ist das kein Homeoffice im eigentlichen Sinn, sondern Telearbeit. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. In diesem Fall ist der Arbeitgebende also auch für die Einrichtung zuständig.
Noch immer werden Angestellte, die fast ausschließlich im Homeoffice arbeiten, bei Beförderungen übersehen. Daher raten Expert*innen dazu, maximal ein bis zwei Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten. Auch hat sich in Studien gezeigt, dass die Zufriedenheit von Mitarbeitenden abnimmt, wenn sie mehr als zwei Tage im Homeoffice arbeiten.
Es gibt zahlreiche Gründe, warum es Sinn macht, zumindest ein paar Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten.
- Erkläre Deiner/m Vorgesetzen, dass Du Aufgaben, für die Du Dich mal einige Zeit ruhig und konzentriert hinsetzen musst, besser im Homeoffice erledigen kannst, wo Dich niemand stört. Vorausgesetzt ist selbstverständlich, dass Deine Kinder während Deiner Homeofficezeit betreut sind.
- Arbeitest Du im Homeoffice, wirkt sich das positiv auf Deine Work Life Balance aus, das macht Dich insgesamt leistungsfähiger und das kann jedem/jeder Vorgesetzen nur zugute kommen.
- Du sparst Fahrtzeiten. Auch diese Zeit kann unter Umständen für den Arbeitgebenden genutzt werden. Sie kann aber genau so gut auf für die Kinder genutzt werden.
- Untersuchungen haben gezeigt, dass Mitarbeitende im Homeoffice oft eine höhere Produktivität aufweisen.
- Auch haben Studien gezeigt, dass die Kreativität sich erhöht. Allerdings ist dafür auch der Austausch mit Kolleg*innen wichtig. Also: Der Mix macht's!
- In Zeiten des Mitarbeitermangels ist ein gutes Employer Branding essentiell. Das Angebot, im Homeoffice zu arbeiten, zahlt definitiv auf dieses Konto ein.
- Arbeiten viele Kolleg*innen immer mal wieder im Homeoffice, können Unternehmen richtig Kosten einsparen, denn es muss nicht mehr für jede*n ein Schreibtisch vorgehalten werden.
Nein. Sofern Du das Arbeiten im Homeoffice nicht in Deinem Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten hast, hast Du kein Anrecht darauf.
Das kommt sehr auf den Arbeitgebenden und auf die Aufgabe an. Es gibt Führungskräfte, die darauf bestehen, dass ihre Mitarbeitenden während der regulären Arbeitszeiten an ihrem Arbeitsplatz erreichbar sein müssen. Andere bestehen lediglich zu den Kernarbeitszeiten auf Erreichbarkeit und andere reicht es, wenn alle nur während wichtiger Besprechungen da sind.
Egal ob im Homeoffice oder in der Firma: Die Arbeitszeiten sind die im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelten Zeiten.
Nein. Sofern es keine Vereinbarung zum Homeoffice gibt, kann der Arbeitgebende auch nicht dazu verpflichten. Außer in Ausnahmesituationen, wie beispielsweise während der Hochphase der Corona-Pandemie.
Für jeden Arbeitstag, den Du ausschließlich im Homeoffice verbringst, kannst Du 5 Euro abziehen. Allerdings ist dieser Abzug auf 120 Tage begrenzt. Das heißt, Du kannst pro Jahr höchstens 600 Euro absetzen. Die Homeoffice-Pauschale Teil der Werbungskostenpauschale.
Grundsätzlich reicht es, wenn alle Konditionen für das Arbeiten im Homeoffice mündlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich allerdings, die einzelnen Regelungen schriftlich festzuhalten. Das beugt Missverständnissen und Konflikten vor. Auch muss der Arbeitsvertrag nicht abgeändert werden, aber auch hier empfiehlt es sich, eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu verfassen.
In dieser Zusatzvereinbarung sollte folgendes festgehalten werden:
- Wie viele Tage bzw. Stunden wirst Du zukünftig pro Woche im Homeoffice arbeiten?
- Wurde festgelegt, ob Du nur an bestimmten Tagen im Homeoffice arbeitest oder kannst Du das frei wählen?Gibt es Kernarbeitszeiten, zu denen Du erreichbar sein musst?
- Wie musst Du generell erreichbar sein? Reicht es, wenn Du mobil erreichbar bist oder muss es das Festnetz, Teams, Skype oder was auch immer sein?
- Wie sieht es mit der Zeiterfassung aus? Musst Du Stunden aufschreiben oder gilt die Vertrauensarbeitszeit?
- Welche Anforderungen gibt es an die Ausstattung des Arbeitsplatzes? Muss es aus Datenschutzgründen ein abschließbarer Raum sein?
- Wer kommt für die Ausstattung des Arbeitsplatzes auf?
- Dürfen der Dienstlaptop und das Diensthandy auch privat genutzt werden?
- Wird Ihrem Arbeitgeber ein Zugangsrecht zu Ihrer Wohnung eingeräumt und welche Ankündigungsfristen gelten?
Sofern es sich um einen Arbeitsunfall handelt, greift die Unfallversicherung des Arbeitgebenden auch im Homeoffice. 2021 wurde die gesetzliche Unfallversicherung sogar ausgeweitet. In der betreffenden Gesetzesänderung heißt es nun: „Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie bei der Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.“ (§ 8 SGB VII Abs. 1)
Bestätigt wurde diese Gesetzgebung durch das Bundessozialgericht (BSG) Ende 2021. Ein Arbeitnehmer war auf dem Weg aus dem Bett an den heimischen Schreibtisch auf der Treppe gestürzt. Das Gericht erkannte an, dass dieser Weg mit dem Weg an die Betriebsstätte vergleichbar und entsprechend versichert ist.