Die Digitalisierung der Arbeitswelt und die zunehmende Vernetzung machen es möglich – immer mehr Arbeitnehmende arbeiten im Homeoffice. Insbesondere für erwerbstätige Eltern kann das eine gute Alternative zum normalen Arbeitsplatz im Unternehmen sein. Zumindest dann, wenn die Kinderbetreuung geregelt, kein Homeschooling nötig und auch sonst alles so aufgestellt ist, dass ein konzentriertes Arbeiten möglich ist. Denn nicht nur die Fahrten zur Arbeit und zurück fallen weg. Auch die Betreuung der Kinder ist deutlich einfacher, wenn diese beispielsweise krank sind oder die Schule früher Schluss macht.
Nach Angaben des Wochenberichtes des Deutschen Instituts für Wirtschaft hätten rein theoretisch bereits 2016 40 Prozent der Arbeitsplätze ins Homeoffice verlegt werden können. Tatsächlich arbeiteten vor der Pandemie aber nur 12 Prozent der abhängig Beschäftigten in Deutschland regelmäßig oder gelegentlich von Zuhause aus. Zu groß waren und sind teilweise noch immer die Vorbehalte der Arbeitgebenden und Führungskräfte. Obwohl Studien zeigen, dass Arbeitnehmende im Homeoffice nicht nur zufriedener sind, sondern sogar länger und härter arbeiten.
Es musste erst zu einer Pandemie kommen, um ein Umdenken herbeizuführen. Plötzlich mussten alle, die konnten, von Zuhause arbeiten. Viele Vorgesetzte stellen fest, dass das, auch wenn es an der ein oder anderen Stelle anfänglich gehakt hat, bestens funktionierte. So gut, dass laut der StepStone-Umfrage „Arbeiten in der Corona-Krise“ nur 11 Prozent der Arbeitgebenden die gesamte Belegschaft ins Büro zurückholen will. 6 Prozent wollen alle Mitarbeitenden sogar ganz im Homeoffice lassen. Die Mehrheit der Unternehmen arbeitet an Konzepten, die ihren Mitarbeitenden ein hybrides Arbeiten ermöglichen. Das heißt, dass ihre Mitarbeitenden sowohl im Büro als auch im Homeoffice oder sogar Remote arbeiten können.
Nicht alle Aufgaben lassen sich im Homeoffice erledigen. Weder Patient*innen können im Homeoffice kuriert werden, noch kann der Einkauf im Homeoffice abkassiert werden. Selbstredend, dass die wichtigste Voraussetzung selbstverständlich ist, daß sich die Tagesaufgaben am PC oder am Telefon erledigen lassen. Aber selbst wenn sich nicht alle Aufgaben im Homeoffice erledigen lassen, kann es doch sein, dass sich die ein oder andere Aufgabe dafür eignet. Es lohnt sich also, die eigenen Aufgaben mal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Wird im Home Office gearbeitet, gilt es für die Mitarbeitenden, einige Fragen zu klären. Unter anderen:
- Wer stellt die Geräte, den Telefon- und Internetanschluss sowie Schreibtisch und Bürostuhl zur Verfügung?
- Wer stellt sicher, dass Du auch im Homeoffice noch sichtbar bist und beispielsweise bei Beförderungen nicht übersehen wirst.
- Wer überprüft, ob Dein Arbeitsplatz den ergonomischen Ansprüchen entspricht?
- Wie wird sichergestellt, daß keine vertraulichen Daten nach außen gelangen?
Auch für die Führungskräfte ist es nicht immer einfach Mitarbeitende im Homeoffice zu haben. Auch für sie stellen sich etliche Fragen. Ihre Aufgabe ist es nicht nur, die Mitarbeitenden zu führen, sondern sie haben eine Fürsorgepflicht.
Für sie stellt sich daher neben zahlreichen anderen unter anderem die Frage, wie sie gewährleisten können, daß die Mitarbeitenden nicht zu wenig oder zu viel arbeiten und genügend Pausen einlegen.
Aber selbst wenn es Aufgaben gibt, die im Homeoffice erledigt werden können, ist nicht jede*r für das Arbeiten im Homeoffice geschaffen. Es braucht eine gute Portion Struktur und Selbstdisziplin. Ohne wird es mit der Termineinhaltung schwierig. Außerdem muss, wer im Homeoffice arbeitet, über gute Kommunikationsfähigkeiten verfügen, denn der Austausch mit Kolleg*innen ist remote schwerer als im eins-zu-eins im Büro.
Wer nicht ins Abseits geraten möchte, muß sich meist selbst aktiv um entsprechende Updates kümmern.
Homeoffice ist immer mehr am Kommen. War es noch vor wenigen Jahren die Ausnahme, dass man im Homeoffice arbeiten konnte, wird es immer mehr zur Selbstverständlichkeit. Aber mit dem Homeoffice kommen auch Fragen. Denn Homeoffice ist nicht Telearbeit. Homeoffice bedeutet auch nicht gleich, dass man Remote Arbeiten kann. Solltet Ihr noch mehr Fragen haben, schreibt uns. Wir recherieren und veröffentlichen die Antworten dann direkt hier auf unserer Seite.
Viele verwenden die Begriffe Homeoffice und Telearbeit synonym. Dabei gibt es einen kleinen aber sehr feinen Unterschied. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. Mit Homeoffice ist gemeint, dass der/die Arbeitnehmende nur gelegentlich von Zuhause aus arbeitet.
Im Homeoffice benötigst Du im Prinzip die gleiche Ausstattung wie in jedem anderen Büro. Also:
- Schreibtisch und Bürostuhl
- Mobiliar für die Ablage und Archivierung
- Papierkorb
- Computer und eventuell auch einen Drucker
- Sowie alle Anwendungsprogramme und die allgemeine Software für den Computer
- Schneller Internetzugang
- Telefonanschluss oder mobiles Telefon
Manche Arbeitgebenden verlangen, dass das Homeoffice ein separater Raum ist, der abgeschlossen werden kann.
Willst Du regelmäßig im Homeoffice arbeiten, musst Du Deine Aufgaben gut selbst strukturieren und einteilen können. Du solltest keine Probleme damit haben, keinen direkten Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen zu haben, auch dann nicht, wenn Du Dir mal schnell einen Kaffee holen willst oder Mittag essen gehst. Außerdem solltest Du ein sehr gutes Zeitmanagement haben und Dich nicht durch Berge von Wäsche oder angespültem Geschirr ablenken lassen. Wichtig ist aber natürlich auch, dass Deine Familie und Freunde respektieren, dass Du arbeitest, obwohl Du zu Hause und eigentlich erreichbar bist.
Wer für die Kosten aufkommen muss, hängt sehr davon ab, wie oft Du im Homeoffice arbeitest. Bist Du dauerhaft im Homeoffice, ist das kein Homeoffice im eigentlichen Sinn, sondern Telearbeit. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. In diesem Fall ist der Arbeitgebende also auch für die Einrichtung zuständig.
Noch immer werden Angestellte, die fast ausschließlich im Homeoffice arbeiten, bei Beförderungen übersehen. Daher raten Expert*innen dazu, maximal ein bis zwei Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten. Auch hat sich in Studien gezeigt, dass die Zufriedenheit von Mitarbeitenden abnimmt, wenn sie mehr als zwei Tage im Homeoffice arbeiten.
Es gibt zahlreiche Gründe, warum es Sinn macht, zumindest ein paar Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten.
- Erkläre Deiner/m Vorgesetzen, dass Du Aufgaben, für die Du Dich mal einige Zeit ruhig und konzentriert hinsetzen musst, besser im Homeoffice erledigen kannst, wo Dich niemand stört. Vorausgesetzt ist selbstverständlich, dass Deine Kinder während Deiner Homeofficezeit betreut sind.
- Arbeitest Du im Homeoffice, wirkt sich das positiv auf Deine Work Life Balance aus, das macht Dich insgesamt leistungsfähiger und das kann jedem/jeder Vorgesetzen nur zugute kommen.
- Du sparst Fahrtzeiten. Auch diese Zeit kann unter Umständen für den Arbeitgebenden genutzt werden. Sie kann aber genau so gut auf für die Kinder genutzt werden.
- Untersuchungen haben gezeigt, dass Mitarbeitende im Homeoffice oft eine höhere Produktivität aufweisen.
- Auch haben Studien gezeigt, dass die Kreativität sich erhöht. Allerdings ist dafür auch der Austausch mit Kolleg*innen wichtig. Also: Der Mix macht's!
- In Zeiten des Mitarbeitermangels ist ein gutes Employer Branding essentiell. Das Angebot, im Homeoffice zu arbeiten, zahlt definitiv auf dieses Konto ein.
- Arbeiten viele Kolleg*innen immer mal wieder im Homeoffice, können Unternehmen richtig Kosten einsparen, denn es muss nicht mehr für jede*n ein Schreibtisch vorgehalten werden.
Nein. Sofern Du das Arbeiten im Homeoffice nicht in Deinem Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten hast, hast Du kein Anrecht darauf.
Das kommt sehr auf den Arbeitgebenden und auf die Aufgabe an. Es gibt Führungskräfte, die darauf bestehen, dass ihre Mitarbeitenden während der regulären Arbeitszeiten an ihrem Arbeitsplatz erreichbar sein müssen. Andere bestehen lediglich zu den Kernarbeitszeiten auf Erreichbarkeit und andere reicht es, wenn alle nur während wichtiger Besprechungen da sind.
Egal ob im Homeoffice oder in der Firma: Die Arbeitszeiten sind die im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelten Zeiten.
Nein. Sofern es keine Vereinbarung zum Homeoffice gibt, kann der Arbeitgebende auch nicht dazu verpflichten. Außer in Ausnahmesituationen, wie beispielsweise während der Hochphase der Corona-Pandemie.
Für jeden Arbeitstag, den Du ausschließlich im Homeoffice verbringst, kannst Du 5 Euro abziehen. Allerdings ist dieser Abzug auf 120 Tage begrenzt. Das heißt, Du kannst pro Jahr höchstens 600 Euro absetzen. Die Homeoffice-Pauschale Teil der Werbungskostenpauschale.
Grundsätzlich reicht es, wenn alle Konditionen für das Arbeiten im Homeoffice mündlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich allerdings, die einzelnen Regelungen schriftlich festzuhalten. Das beugt Missverständnissen und Konflikten vor. Auch muss der Arbeitsvertrag nicht abgeändert werden, aber auch hier empfiehlt es sich, eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu verfassen.
In dieser Zusatzvereinbarung sollte folgendes festgehalten werden:
- Wie viele Tage bzw. Stunden wirst Du zukünftig pro Woche im Homeoffice arbeiten?
- Wurde festgelegt, ob Du nur an bestimmten Tagen im Homeoffice arbeitest oder kannst Du das frei wählen?Gibt es Kernarbeitszeiten, zu denen Du erreichbar sein musst?
- Wie musst Du generell erreichbar sein? Reicht es, wenn Du mobil erreichbar bist oder muss es das Festnetz, Teams, Skype oder was auch immer sein?
- Wie sieht es mit der Zeiterfassung aus? Musst Du Stunden aufschreiben oder gilt die Vertrauensarbeitszeit?
- Welche Anforderungen gibt es an die Ausstattung des Arbeitsplatzes? Muss es aus Datenschutzgründen ein abschließbarer Raum sein?
- Wer kommt für die Ausstattung des Arbeitsplatzes auf?
- Dürfen der Dienstlaptop und das Diensthandy auch privat genutzt werden?
- Wird Ihrem Arbeitgeber ein Zugangsrecht zu Ihrer Wohnung eingeräumt und welche Ankündigungsfristen gelten?
Sofern es sich um einen Arbeitsunfall handelt, greift die Unfallversicherung des Arbeitgebenden auch im Homeoffice. 2021 wurde die gesetzliche Unfallversicherung sogar ausgeweitet. In der betreffenden Gesetzesänderung heißt es nun: „Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie bei der Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.“ (§ 8 SGB VII Abs. 1)
Bestätigt wurde diese Gesetzgebung durch das Bundessozialgericht (BSG) Ende 2021. Ein Arbeitnehmer war auf dem Weg aus dem Bett an den heimischen Schreibtisch auf der Treppe gestürzt. Das Gericht erkannte an, dass dieser Weg mit dem Weg an die Betriebsstätte vergleichbar und entsprechend versichert ist.
Arbeiten im Homeoffice ist DAS Thema. Erwerbstätige Eltern fordern von ihren Arbeitgebenden Homeoffice. Arbeitgebende wollen für ihre Angestellen und potentiellen Bewerber*innen attraktiv sein und locken sie mit Homeoffice. Mit unseren Beiträgen rund um das Thema seid ihr immer auf dem Laufenden.