Grundsätzlich erhalten alle Eltern, die sich nach der Geburt selbst um ihren Nachwuchs kümmern, Elterngeld. Elterngeld zu
beantragen ist allerdings eine komplexe Angelegenheit. Je nach dem, wie Du familiär aufgestellt bist oder wie sich Deine Einkünfte gestalten, müssen diverse Faktoren beachtet werden. Das Wichtigste haben wir hier in Kürze zusammengefasst.
Eltern können insgesamt 14 Monate Elterngeld beziehen. Ein Elternteil kann mindestens 2 und maximal 12 Monate Elterngeld erhalten.
Alleinerziehende dürfen bis zu maximal 14 Bezugsmonate Elterngeld in Anspruch nehmen. Sie müssen dafür allerdings den Nachweis über das alleinige Sorgerecht für ihr Kind haben. Darüber hinaus können alleinerziehende Elternteile unter Umständen auch einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
In aller Regel ersetzt das Elterngeld das wegfallende Einkommen nicht vollständig, sondern nur zu einem bestimmten Teil. Dieser Teil wird Ersatzrate genannt. Meist beläuft sich die Ersatzrate des Elterngeldes auf 65 Prozent des durchschnittlich monatlich wegfallenden Einkommens. Das Mindestelterngeld, das auch Haushaltsführende und Studierende bekommen, liegt bei 300 Euro. Maximal erhalten Eltern 1.800 Euro Elterngeld.
Während des Bezugs von Elterngeld kannst Du bis zu maximal 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Willst Du mehr arbeiten, empfiehlt sich die Umwandlung der Basismonate in Elterngeld Plus. Bei Elterngeld Plus erhält man die selbe Summe Elterngeld, sie wird aber über einen doppelt so langen Zeitraum ausgezahlt.
- Du Dein Kind nach der Geburt selbst betreuen.
- Du während dieser Zeit nicht mehr als durchschnittlich 32 Wochenstunden erwerbstätig bist.
- das Kind/ die Kinder mit Dir in einem Haushalt leben.
- Du Deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast.
In Ausnahmefällen können auch Verwandte dritten Grades, wie zum Beispiel Deine Eltern oder Geschwister Elterngeld bekommen.
Elterngeld zu beantragen, kann eine Wissenschaft für sich sein. Wir haben hier mal die häufigsten Fragen zusammengestellt und beantwortet. Solltest Du noch weitere Fragen haben, empfehlen wir Dir, Dich an eine:n unserer Berater:innen rund um das Thema Elterngeld zu wenden.
Du hast Anspruch auf Elterngeld, wenn Du Dein Kind nach der Geburt selbst betreuen. Du während dieser Zeit nicht mehr als durchschnittlich 30 Wochenstunden erwerbstätig bist. Wenn das Kind bzw. die Kinder mit Dir in einem Haushalt leben und Du Deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast.
Eltern können insgesamt 14 Bezugsmonate Elterngeld untereinander aufteilen. Dabei muss ein Elternteil mindestens 2 und kann maximal 12 Monate Elterngeld beziehen.
Alleinerziehende dürfen maximal 14 Bezugsmonate Elterngeld in Anspruch nehmen, wenn sie den Nachweis über das alleinige Sorgerecht für ihr Kind haben. Außerdem können alleinerziehende Eltern ggf. auch einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes/der Kinder und maximal bis zu drei Monate rückwirkend gestellt werden.
Elterngeld ist Ländersache. Jedes Bundesland hat eigene Antragsformulare und Elterngeldstellen.
- Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck "für Elterngeld" im Original
- Für Babys, die außerhalb Deutschlands in einem Land der Europäischen Union geboren wurden, reicht eine Kopie der Geburtsurkunde. Kam Ihr Kind außerhalb der EU zur Welt, benötigen Sie für die Antragstellung eine beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde.
- Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses und dem aktuellen Aufenthaltstitel beider Elternteile
- Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen vor und nach der Entbindung
- Alle Einkommensnachweise für den Bemessungszeitraum
- Nachweis über die vom Arbeitgeber gewährte Elternzeit
In Einzelfällen werden noch weitere Unterlagen benötigt. Die ausführliche Liste der benötigten Unterlagen findet Du hier.
Gut zu wissen: In Einzelfällen, vor allem aber bei Selbständigen und Eltern mit Mischeinkünften, müssen zum Teil weitere Nachweise eingereicht werden.
- Bei Antragseingang prüft die Elterngeldstelle zunächst, ob der antragstellende Elternteil die grundlegenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.
- Besteht ein Anspruch, ermittelt die Elterngeldstelle für jede*n Antragsteller*in den individuellen Bemessungszeitraum.
- Das in diesem Zeitraum erzielte Erwerbseinkommen bildet die Grundlage für die Höhe des Elterngeldes, wobei die Höhe des Elterngeldes durch den Sockel- oder Mindestbetrag von 300 Euro und den Höchstbetrag von 1.800 Euro begrenzt wird.
- Familienleistungen, die eine dem Elterngeld ähnliche Funktion erfüllen (wie z.B. das Mutterschaftsgeld oder Elterngeld ähnliche Leistungen aus dem Ausland) werden auf das Elterngeld angerechnet. Die Elterngeldstelle prüft auch, ob der/dem Antragsteller*in neben der anzurechnenden Leistung Teilbeträge an Elterngeld zustehen.
Für Studierende gilt, was für alle anderen auch gilt. Hast Du grundsätzliche Anspruch auf Elterngeld, erhältst auch Du mindestens 300 Euro Elterngeld. Auch dann, wenn Du keinen Studentenjob hast. Auch wenn Du noch nie in Deinem Leben erwerbstätig warst. Hast Du einen Studentenjob gibt es für Dich 65 % vom Elterngeldnetto – nicht zu verwechseln mit dem Gehaltsnetto. Verdienst Du nur sehr wenig, kannst Du sogar bis zu 67 % Deines Elterngeldnettos als Elterngeld ausbezahlt bekommen. Denn für Studentinnen und Studenten gilt, was auch für Geringverdienerinnen und Geringverdiener gilt: Wessen Elterngeldnetto unter 1.000 Euro liegt, erhält zusätzlich zu den 67 % noch Geld. Errechnet wird der Betrag aus der Differenz Deines Nettoeinkommens zu 1.000 Euro – je 20 Euro ein Prozentpunkt.
Beziehen die Antragsteller*innen Arbeitslosengeld oder anderen Einkommensersatzleistungen, wird das Elterngeld nicht in voller Höhe ausgezahlt.
Hast Du im Bemessungszeitraums – der Zeitraum vor der Geburt des Kindes, der für die Berechnung des Elterngeldes relevant ist – neben Hartz IV auch Erwerbseinkommen erzielt, kann das zuständige Jobcenter für Dich einen Freibetrag von maximal 300 Euro ermitteln. Dieser wird dir dann als Elterngeld ausgezahlt.
Für Geringverdienerinnen und Geringverdiener wurde die Geringverdiener-Komponente eingeführt. So werden Personen mit einem geringen Einkommen bessergestellt, als Personen die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Hast Du im Bemessungszeitraum ein durchschnittliches Netto-Einkommen von weniger als 1.000 € erzielt, erhältst Dubis zu 100 Prozent ihres Einkommens durch das Elterngeld ersetzt. Die Ersatzrate des Elterngeldes erhöht sich pro 2 Euro unter 1.000 Euro um 0,1 Prozentpunkte.
Für Mehrlingsgeburten wird zusätzlich zum Elterngeld für jeden weiteren Mehrling ein Mehrlingszuschlag gewährt.
Leben im Haushalt noch weitere Kinder, steht Ihnen für diese ein zusätzlicher Geschwisterbonus von 10 Prozent des Elterngeldes zu. Mindestens 75 Euro, aber maximal 180. Der Anspruch entfällt, nach dem Bezugsmonat, in dem das erste Geschwisterkind seinen dritten bzw., wenn es zwei Geschwisterkinder gibt, eines der beiden, seinen sechsten Geburtstag feiert. Übriges: Der Geschwisterbonus kann auch für nicht leibliche Kinder der Partnerin bzw. des Partners beantragt werden.
Eine gleichzeitige Teilerwerbstätigkeit ist im Umfang von maximal 32 Wochenstunden möglich. Wollen Sie mehr arbeiten, empfiehlt sich die Umwandlung der Basismonate in Elterngeld Plus.
Elterngeld wird nicht versteuert. Es wird steuer- und abgabenfrei gewährt, dennoch hat es Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Steuerlast.
Wurde Dein Antrag abgelehnt, kannst Du Einspruch einlegen.
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